ARTIKEL 2 GLEICHHEIT – Alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Rechte. Kein junger Mensch darf benachteiligt werden. ARTIKEL 12 + 13 FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG UND BETEILIGUNG – Kinder und Jugendliche haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE UND WÜRDE – Kinder und Jugendliche haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. ARTIKEL 16 ZUGANG ZU MEDIEN – Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. ARTIKEL 17 ARTIKEL 19, 32 + 34 SCHUTZ VOR GEWALT – Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung
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