Platz da

10 München inklusiv Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN BRK) ist seit 2009 in Kraft. Dennoch werden weiterhin Menschen mit Beeinträchtigungen vom politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in der Stadt ausgeschlossen. Sie müssen mit Barrieren kämpfen, die ihnen den gleichberechtigten Zugang zu Angeboten erschweren oder diesen voll- ständig verhindern. Dies betrifft sowohl Jugendliche mit körperlichen Einschrän- kungen als auch mit psychischen und seelischen Erkrankungen bzw. Traumata. Barrieren können bauliche Hürden und auch vorurteilsbehaftete oder gar ablehnende Haltungen durch das soziale Umfeld sein. Gleiche Zugangschancen und Partizipationsmöglichkeiten bei allen Angeboten müssen für alle jungen Menschen selbstverständlich sein. Unsere Forderungen ◆ Stadtpolitik und Verwaltung bauen bestehende Zugangsbarrieren zu allen Bereichen der Daseinsvorsorge (z.B. medizinische Einrich- tungen) ab. Dazu gehören auch verpflichtende Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einfacher Sprache sowie zusätzliche Behördenhelferinnen und -helfer bzw. Assistenzen. Städtische Informationsplattformen sind barrierearm. ◆ Für junge Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es in der Stadtpolitik Möglichkeiten zur Mitbestimmung, beispielsweise ein „Arbeits- kreis Jugend“ im Behindertenbeirat. ◆ Zusätzlich entstehende Inklusionskosten zur gleichberechtigten Teilhabe an Freizeitaktivitäten – auch im Rahmen der Jugendver- bandsarbeit – werden über den städtischen Haushalt finanziert. ◆ Die Bedürfnisse junger Menschen mit Beeinträchtigungen werden beim geförderten Wohnungsbau berücksichtigt. Wichtig ist dabei die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. ◆ Die Stadtpolitik setzt sich auf Landesebene für die Schaffung eines inklusiven Schulsystems und die bedarfsgerechte personelle, bauliche und finanzielle Ausstattung dieser Schulmodelle ein.

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