GESCHÄFTSBERICHT 2024 | KREISJUGENDRING MÜNCHEN-STADT 14 Die Kündigung des Vertrags zwischen der LH München und dem Kleinkindertagesstätten e.V. (KKT) war im Juni Thema im KJHA. Die Kündigung stellt keine Abschaffung der Eltern-Kind-Initiativen (EKI) bzw. der KKT dar, es änderten sich nur die Prozesse der Finanzierung. Das geplante System kann eine Verbesserung für die EKIs darstellen, denn diese könnten nun selbst über die Verwendung der direkt zugewiesenen Mittel entscheiden. Insofern sei auch das Anliegen der Bildungsgerechtigkeit gewahrt. Im Juni stand erneut das neue Fördersystem auf der Tagesordnung – hier die Neugestaltung der freiwilligen Förderung der LHM für Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger. Im Juli wurde die Gesamtliste des Jugendamts mit den Anmeldungen der Bedarfe der Träger besprochen. Die Liste zeige, wie hoch die Bedarfe tatsächlich seien, die nicht bedient werden könnten. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen müsse man nun genau verfolgen, welche Auswirkungen dies habe, wenn nicht alle Bedarfe bedient werden könnten und Leistungen gekürzt werden müssten. Ebenfalls in dieser Sitzung wurde über eine neue Satzung der LH München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime gesprochen. Dabei ging es vor allem um das Anliegen der freien Träger, dass die Zuschüsse für Verpflegung in Kindertageseinrichtungen kostendeckend sein müssen. Ein anderes zentrales Thema war die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Stadtjugendamts im Kinderschutz. In Kooperation mit dem Jugendamt hatten die freien Träger eine gute Lösung zur Abfederung des Personalmangels im Bereich Jugendamt gefunden. Die Wohnsituation junger Menschen in München stand ebenfalls auf der Tagesordnung. Die entsprechenden Anträge von Münchner Trichter und KJR waren als Folge der Münchner Armutskonferenz 2021 entstanden. Gleichzeitig konnte eine Weiterfinanzierung des Projekts „Junges Wohnen beim KJR“ erreicht werden. Die Evaluation und der Bericht zum Angebot „Unterstützung der Grundschulen in Kooperation mit den Erziehungsberatungsstellen (EB)“ stand im September auf der Tagesordnung. Die freien Träger betonten, dass diese Beratungsstellen an Grundschulen keinen Ersatz für die Schulsozialarbeit darstellen. Zudem zeige sich, dass die EB aufgrund der neuen Aufgabe an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Im Oktober wurde erneut der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter besprochen. Der Ganztag könne nur in Kooperation und auf Augenhöhe aller Beteiligter erfolgreich sein. Die im Sozialgesetzbuch verbrieften Prinzipien wie Partizipation, Freiwilligkeit sowie Wunsch- und Wahlrecht von Kindern und Eltern dürften im Kontext Ganztag nicht ins Hintertreffen geraten. In der Vorlage vermisste der KJR Aussagen zu Beteiligungsmöglichkeiten der Kinder und Eltern bei der Weiterentwicklung der Angebote, weil mit Ganztagsangeboten massiv in die Lebenswelt von Kindern eingegriffen werde. Im November wurde der Stand der Weiterentwicklung der Münchner KinderTagesZentren (KiTZ) und die Verstetigung von acht KiTZ-Standorten besprochen. Dabei wurde seitens der Freien darauf hingewiesen, dass strategische Überlegungen zur Zukunft der KiTZ in München nicht auf Trägerebene geführt werden könnten, sondern die Arge Freie hier die richtige Ansprechpartnerin wäre. Spätestens im Dezember wurde klar, dass die Stadt eine Haushaltskonsolidierung vornehmen muss. Grundsätzlich hatte die Stadt zugesagt, keine Kürzungen im Sozialbereich zu vollziehen und den Status der Zuschüsse einzufrieren. Das bedeute aber, dass durch Tarifsteigerungen effektiv weniger Geld verfügbar sei. Die freien Träger wiesen immer wieder darauf hin, dass das neue Defizitverfahren in der Trägerfinanzierung weiter nicht auskömmlich sei. Im Juli wurde die Weiterführung der KJRStelle Junges Wohnen beschlossen.
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