Geschäftsbericht 2021

19 GESCHÄFTSBERICHT 2021 | KREISJUGENDRING MÜNCHEN-STADT Fachliche Entwicklungen Junge Menschen in der Pandemie Junge Menschen haben in verschiedenen Umfragen und Studien zum Ausdruck gebracht, dass sie sich und ihre Sorgen, Nöte und Wünsche in der Pandemie nicht gesehen fühlen. In den ersten Monaten waren junge Menschen mehr oder weniger von der Bildfläche verschwunden: Schulen und Hochschulen geschlossen, (Vereins-) Sport abgesagt, Spielplätze gesperrt, Aufenthalt im öffentlichen Raum verboten, Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen. In einer zweiten Phase bemühte sich die Politik rhetorisch um das Wohl der Kinder und Jugendlichen und schränkte sie dabei aber gleich wieder ein. Es ging (und geht bis heute) nicht oder kaum um junge Menschen als Kinder und Jugendliche, es geht um sie als Schüler*innen. Die Schulen und Kitas sollten unter allen Umständen geöffnet bleiben, alles andere, was das Leben von Mädchen* und Jungen* ausmacht (Sport, Jugendarbeit, Freizeitaktivitäten), blieb weiterhin geschlossen oder nur eingeschränkt zugänglich. Die Situation verschärfte sich für einen Teil der jungen Menschen noch, seit die Ständige Impfkommission eine allgemeine Impfempfehlung für alle ab zwölf Jahren herausgegeben hatte. Ab dann hieß es:Wer nicht geimpft ist, darf zwar in die Schule (und wir dort regelmäßig getestet), von fast allen anderen Aktivitäten bleiben diese Personen aber ausgeschlossen. Doch jede Krise birgt auch Chancen und setzt Kreativität frei. Die Arbeit mit jungen Menschen musste nicht neu erfunden werden, aber sie musste anders gedacht und umgesetzt werden. Dennoch konnten in dieser Zeit viele geplante Projekte und Ziele des KJR weiterverfolgt werden. Neuer gesetzlicher Auftrag zur Inklusion Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) steht für Verbesserungen für junge Menschen, die benachteiligt sind, unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden. Durch das Inkrafttreten des KJSG im Juni 2021 wird Inklusion zum Leitgedanken der Jugendhilfe, und Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind explizit dazu aufgerufen, ihre Angebotspalette zu evaluieren, auf den Inklusionsgedanken hin zu prüfen und ggf. anzupassen bzw. neu auszurichten. Gemäß §11 SGB VIII sind eben diese Träger (in diesem Fall der KJR) dazu verpflichtet, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Dem KJR war der Grundsatz der Inklusion schon früh wichtig, so dass er 2002 die Fachstelle für Inklusion gründete. Deren Ziel und Aufgabe ist es, über gemeinsame Freizeitgestaltung Kontakte zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu fördern und die Interessen und Belange junger Menschen mit Behinderung gezielter in die Angebotspalette der Offenen Kinder- und Jugendarbeit einzubringen. Durch das neue KJSG wird der Auftrag der Fachstelle nachhaltig gestärkt. Aus Klimaschutz wird Klimagerechtigkeit Nachhaltigkeit und Klimaschutz beschäftigen den KJR schon sehr lange, und gemeinsam mit der Nachhaltigkeitsbeauftragten wurde in Workshops die Nachhaltigkeitsstrategie überarbeitet und der Das Walchenseelager ist seit vielen Jahren inklusiv gestaltet Schwerpunkt auf die mittelfristigen Ziele gelegt. Da der Begriff Klimagerechtigkeit mehr als Klimaschutz beinhaltet, wird im KJR künftig dieser Begriff verwendet. Das Ziel – wir sensibilisieren die Mitarbeitenden für den Klimaschutz; wir entwickeln klimaschutzrelevante Ideen und setzen diese im Betrieb um – wurde intensiv bearbeitet. Neben der Sensibilisierung und Weiterbildung der Mitarbeitenden in zahlreichen Fortbildungen fanden – angefangen vom

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk2NDUy