K3 No. 1 - Februar 2021
| 01 | 2021 11 Freiheits- und Kinderrechte Schwerpunkt Universell, aber nicht immer umgesetzt? 12 Das Recht auf Bildung Das Recht auf Bildung ist ein universelles Menschenrecht. Es ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Artikel 26 niedergeschrieben – ebenso wie in Artikel 28 der UN-Kinder- rechtskonvention. Von Manuela Sauer Entwicklung junger Menschen in der Pandemie 12 Wo bleibt das Erleben von Gemeinschaft!? Das Einschränken von Gemeinschaft ist aktuell notwendig – muss aber besonders gut erklärt werden. Zweifelsohne stellt die Bewäl- tigung der COVID-19-Pandemie insbesondere für junge Menschen eine große Herausforderung dar. Von Markus Schön Die Kinderrechte in der Pandemie 13 Lippenbekenntnis oder garantiertes Recht? Am 20. November 2020 feierte die UN-Kinderrechtskonvention ih- ren 31. Geburtstag. In 54 Artikeln garantiert sie Kindern seit 1989 weltweit unter anderem das Recht auf Gesundheit, Bildung, Spiel, Freizeit und kulturelle Teilhabe, aber auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung. Von Mirjam Kranzmaier Freiheits- und Kinderrechte: Grundschulverband Bayern 14 Damit die Zunge nicht verwelkt „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsor- ge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Von Gabriele Klenk Desinfizierte Spielzeugdrachen und Wechselmasken 15 Das große C Seit zehn Monaten beherrscht das große C die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Lockdown, Teilöffnungen und Hygienekonzepte sind allgegenwärtig. Was ist, wenn die substan- zielle Arbeit, gemeinsames Erleben mit allen Sinnen, aufgrund eines fiesen, kleinen Virus nur noch nach streng reglementierten Leitlinien möglich ist? Von Susanne Kußmaul Kunst ohne Publikum, Kulturschaffende ohne Perspektive 16 Zeit für Kultur Jetzt sitze ich da, und es ist Winter. Schon wieder? Immer noch? Zeit ist etwas Komisches – glitschig und schwer zu halten. Von Jakob Arnu Jugendaustausch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen 17 Das Virus als Feind der Begegnungskultur Als sich im März die Zahlen überschlugen, Grenzen geschlossen wurden, hat AFS International die schwere Entscheidung getrof- fen, weltweit alle Austauschprogramme zu beenden. Von Daniel Kaulhausen Recht(e) haben und Recht bekommen sind zweierlei 17 Kinderrechte und die Macht der Großen Für Kinder und Jugendliche gelten die gleichen Grundrechte wie für alle Menschen – und für Kinder und Jugendliche müssen besondere Rechte gelten, die von den Erwachsenen anerkannt, akzeptiert und durchgesetzt werden. Von Michael Stritar Banneraktion mit Corona-Statements 18 Stimme der Ungehörten Kinder und Jugendliche sind derzeit praktisch nicht sichtbar und ihre Anliegen ebenso wenig. Eine Banneraktion verschafft ihnen jetzt Gehör. Von Gecko Wagner Freiheits- und Kinderrechte: Bayerischer Ethikrat 18 Mit Maß und Verstand Wie Erwachsene müssen Kinder und Jugendliche eine Einschrän- kung ihrer Grundrechte hinnehmen. Diese sind aus einem ein- zigen Grund eingeschränkt: Es geht um das wichtigste Grundrecht – um das Grundrecht auf Leben. Von Susanne Breit-Keßler Die Situation scheint geradezu paradox – Kinder und Jugendliche sind von den Beschränkungen ihrer Rechte massiv betroffen und müssen weitreichende Vorgaben akzeptieren, die ihre Entscheidungs- und Bewegungsfreiheit nachhaltig begrenzen. Gleich- zeitig zeigen junge Menschen ein überproportional hoch ausgeprägtes Verständnis für die Maßnahmen. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die mittel- bis langfristigen Folgen für Heranwachsende mit signifikanten körperlichen und emotionalen Schäden verbunden sein können. Gut, wenn Jugendhilfe und Jugendarbeit in dieser Situation wachsam sind.
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