K3 No. 8 - November 2018

Dachzeile 26 das kommt | 08 | 2018 Partizipation Schwerpunk Jugendhilfeausschuss (KJHA) beantragt, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt München beauftragt wird, in Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe – ausgehend von den bestehenden Konzeptionen – ein Rahmenkonzept Kinder- und Jugendbeteiligung in München zu erstellen. Die Federführung dafür soll beim Sozialrefe- rat/Stadtjugendamt liegen, das alle relevanten städtischen Referate (explizit: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Referat für Bil- dung und Sport, Baureferat, Direktorium – städtische Koordinierung Bürgerschaftliches Engagement, Kulturreferat) und die städtische AG Partizipation in diesen Prozess verbindlich einbeziehen soll. Vermutlich Anfang 2019 wird der KJHA über den Antrag entscheiden. Dr. Manuela Sauer, Grundsatzreferentin, KJR 12. Runder Tisch Kinder- und Jugendbeteiligung „Prinzip Zufall? Es geht auch anders!“ Etwa zeitgleich mit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechts­ konvention 1989 entwickelten sich in München erste Ansätze zur Kinder- und Jugendbeteiligung. Kinder- und Jugendforen im Rathaus und in den Stadtteilen, Kinder- und Jugendbeauftragte in den Bezirksausschüssen, erste Beteiligungs- aktionen bei kommunalen Projekten – München galt bundesweit als Vorreiter in Sachen Kinder- und Jugendbeteiligung. Trotz des langjährigen Engagements vieler Akteure auf unter- schiedlichen Ebenen ist es in der Landeshauptstadt bisher noch nicht gelungen, eine verbindliche Basis zum aktiven Mitgestalten junger Menschen zu schaffen. Es muss sich für Kinder und Jugendliche lohnen, sich zu beteiligen, doch die Umsetzung der Anliegen ist oft mühsam: Vieles ist vom Wohlwollen und Interesse Einzelner abhängig, es fehlen verlässliche Strukturen. Um einen neuen Impuls zur nachhaltigen Verankerung von Kinder- und Jugendpartizipation als Querschnittsaufgabe in der Kommune zu geben, lud der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung im Mai 2018 zum 12. Runden Tisch in die Pasinger Fabrik. Wie positive Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendbetei- ligung aussehen könnten, schilderten die beiden Referentinnen, die Kinder- und Jugendbeauftragten Daniela Ritter aus Kassel und Katrin Binius aus Wolfsburg. Verbindlicher politischer Auftrag und ein Konzept Von entscheidender Bedeutung ist ein verbindlicher politischer Auf- trag, auf den sich alle Akteure berufen können und der sowohl von der Verwaltung bzw. der Politik als auch von pädagogischen Einrichtungen und Projekten getragen wird. Über einen Stadtratsbeschluss betonen die politisch Verantwortlichen den Stellenwert des Querschnittsthemas Partizipation in der Kommune, das in einem verbindlichen Konzept mit Aktionsplan verankert ist. Strukturgebendes Element für die gelingende Kinder- und Jugend- beteiligung ist in Kassel die Verfügung des Oberbürgermeisters, die sicherstellt, dass Initiativen, die von Kindern und Jugendlichen ausgehen, von den städtischen Ämtern angenommen, unterstützt und zielgruppenorientiert umgesetzt werden. Der Wolfsburger Rats- beschluss, sich 2012 um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ zu bewerben, bildete die Grundlage für den Ausbau der Kinder- und Nicht nur so tun, als ob, sondern tatsächlich mitentscheiden im Kinder- und Jugendforum. Jugendbeteiligung innerhalb der Stadtverwaltung. Eine verbindliche Basis ist der von Verwaltung, Politik und Trägern gemeinsam erar- beitete und getragene Aktionsplan, der Ziele benennt, einen Auftrag formuliert und Zuständigkeiten regelt, Schnittstellen zu Politik und freien Trägern benennt, Maßnahmen aufführt sowie Perspektiven beschreibt. Zugang und Vernetzung In Kassel haben zehn Fachämter Beauftragte für Kinder- und Ju- gendbeteiligung benannt. Sie haben den Auftrag qua Zielvereinbarung, Dienstanweisung und Arbeitsbeschreibung, Kinder- und Jugendbe- teiligung zu unterstützen und zielgruppenorientiert umzusetzen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist damit verbindlicher Bestandteil der Arbeit in den Fachämtern. Der Dreh- und Angelpunkt zur Beförderung, Abstimmung und Koordi- nierung der Beteiligungsprozesse in der Kommune und als Schnittstelle zu Politik und freien Trägern ist eine Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung. In Wolfsburg regelt eine Organisationsverfügung die Rechte und Befugnisse der Koordinierungsstelle gegenüber den Referaten. Die Stelle kann direkt auf Referate zugehen und Abteilungen ins Boot holen. Begeisterung, Transparenz, Verbindlichkeit Die größte Begeisterung bei den etwa 70 Teilnehmenden löste eine einfache Liste aus, die Daniela Ritter in ihrem Impulsreferat präsen- tierte. Sie führt alle laufenden Beteiligungsprojekte, -vorhaben und -prozesse in Kassel auf. Zur vernetzten Bearbeitung von Kinder- und Jugendanliegen finden regelmäßig etwa fünf Abstimmungstreffen pro Jahr statt, deren Ergebnisse in die strategische Kommunalentwicklung eingebunden sind. Hier vereinbart die Kinder- und Jugendbeauftragte mit den Vertretungen der Fachämter und Moderatorinnen bzw. Modera- toren der freien Träger, wie die laufenden Kinder- und Jugendanliegen aus der Liste befördert und umgesetzt werden können. Dieses Verfah- ren sorgt für Transparenz über Verfahrensstand, Entscheidungswege, Zuständigkeiten und Zeiträume. Foto: Kultur & Spielraum

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