K3 No. 4 - Juni 2018

| 04 | 2018 25 Jugend – Medien – Schutz Schwerpunkt §§§§ unterliegen Online-Spiele und Apps dem für Rundfunk und Telemedien geltenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder, der zwar technische Hürden zum Schutz der Jugend vorsieht, aber nicht zu Vorab-Kennzeichnungen von Online-Spielen verpflichtet. Alterskennzeichnung ist kein pädagogisches Siegel Andere Grundlagen gelten wiederum für sogenannte Trägermedien. Spiele also, die man auf einem physischen Datenspeicher im Handel kaufen kann. Damit ein Spiel auf dem deutschen Markt vertrieben werden darf, muss es der Hersteller der USK zur Altersprüfung vorlegen. Die USK, ein Verband der Computerspielwirtschaft, organisiert das Prüfverfahren, vergibt aber selbst nicht diese Freigabe. Das wiederum ist Aufgabe der Jugendministerien in den Bundesländern. Gibt der Spielehersteller sein Spiel zur Prüfung, wird es durchgespielt. Die Prüfenden stellen das Spiel anschließend dem Prüfgremium vor. Dieses Gremium besteht aus einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörde und vier Sachverständigen. Diese Sachverständigen bzw. die Jugendmedienschutzbeauftragten werden berufen und kommen meist aus dem pädagogischen oder wissenschaftlichen Umfeld. Sie empfehlen eine Altersfreigabe, die schließlich von der oder dem staatlichen Vertreterin bzw. Vertreter erteilt wird. Dabei liegen bestimmte Kriterien zugrunde. Im Fokus steht das Ausmaß an Gewaltdarstellungen. Im krassesten Fall wird ein Spiel mit „USK 18“ bewertet und bekommt damit keine Jugendfreigabe. Geht die Darstellung über ein akzeptiertes Maß hinaus, zum Beispiel durch die Verherrlichung von Selbstverletzung oder die heroisierte Darstellung von NS-Verbrechen, schaltet sich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein. Und falls es zu Rechtsbrüchen kommt, werden die Strafverfolgungsbehörden aktiv. Auch die Nähe zu einem realen Ereignis kann dazu führen, dass ein Spiel keine Freigabe erhält. Geschieht aber beispielsweise ein Amoklauf, nachdem ein Spiel bewertet wurde, kommt es nachträglich nicht zu einer Änderung der Altersfreigabe. Neben der Gewaltdarstellung der Spiele orientieren sich die USK-Kri- terien vor allem an den Spielerinnen und Spielern und deren Fähigkei- ten. Geprüft wird beispielsweise, inwiefern das Spiel eine Abgrenzung zur Realität ermöglicht, welche Modelle für Konfliktlösungen angeboten werden, welcher Handlungsdruck entstehen kann und ob das Spiel zu den Grundfertigkeiten der Altersgruppe passt. Zudem wird darauf geachtet, ob das Potenzial besteht, mit dem Spiel Kinder nachhaltig zu ängstigen oder emotional zu überfordern. Fast 80 Prozent der getesteten Spiele erhalten laut USK eine Al- tersfreigabe von 0 bis 12. Während in Deutschland besonders Waffen, Gewalt und die Darstellung des Nationalsozialismus bei der Alterskenn- zeichnung berücksichtigt werden, liegt der Fokus in anderen Ländern auf anderen Inhalten. In den USA beispielsweise wiegen Nacktheit und Sexualität schwerer, in Griechenland sind Darstellungen von Glücks- spiel und in Großbritannien Vulgärausdrücke Gründe für eine höhere Altersklassifizierung. Dies ist auch deutlich in der PEGI-Altersfreigabe erkennbar, die oft zusätzlich zur USK-Freigabe abgedruckt wird. PEGI, die Pan European Game Information, unterliegt einer anderen Art der Einstufung und gilt in einigen europäischen Ländern, nicht in Deutschland, als rechtlich bindend. Grundlage ist ein Fragebogen, den Spielehersteller online ausfüllen. Dieser ermittelt auf Basis nationaler Gesetze automatisiert eine Altersfreigabe. Ein ähnliches Modell verfolgt die International Age Rating Coalition (Internationaler Alterseinstufungszusammenschluss) – kurz IARC. Basierend auf den jeweiligen Landesgesetzen und spezifischen Voraussetzungen erstellt ein Algorithmus eine Altersfreigabe. Dieses System soll und kann global wirken und ermöglicht – im Unterschied zum zeitraubenden USK-Prüfverfahren – eine raschere Einstufung auch für Online-Spiele und Apps. In diesem Kontext wird das Prüfverfahren der IARC auch in Deutschland angewandt. Auch wenn es für die Prüfung von Online-An- geboten hierzulande keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt, ist es doch ein wichtiges Zeichen und eine Verbindung zwischen Hersteller und Käuferinnen bzw. Käufern. Für eine reflektierte Mediennutzung Während die Zahl der in Deutschland von der USK geprüften Spiele eher rückläufig ist (ca. 1.600 Titel pro Jahr), stieg die Zahl der IARC geprüften Produkte um zuletzt 70 Prozent auf über 2,5 Millionen. Ob USK-Verfahren oder IARC-Selbsttest – eines haben alle Alters­ einstufungen gemeinsam. Sie haben das Ziel, Kinder und Jugendliche Eines der problematischeren Spiele: Fortnite Jugendschutz in der Öffentlichkeit (Auszug) §4 Aufenthalt in Gaststätten. Ab 16 Jahren bis 24 Uhr erlaubt. Unter 16-Jährige dürfen sich in Begleitung durch Eltern oder erzie- hungsbeauftragte Person oder für die Dauer eines Getränkes/einer Mahlzeit zwischen 5 und 23 Uhr in Gaststätten aufhalten. §5 Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u. a. Disco. Ab 16 Jahren bis 24 Uhr erlaubt. Ausnahme für unter 16-Jährige: Begleitung durch Eltern oder erziehungsbeauftragte Person. Anwesenheit ist Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. §6 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen; Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten. Erst ab 18 Jahren erlaubt. §8 Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten. Erst ab 18 Jahren erlaubt. §9 Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltiger Getränke und Lebensmittel (auch Mixgetränke). Erst ab 18 Jahren erlaubt. Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke z. B. Bier, Wein, Sekt o. ä. ab 16 Jahren erlaubt; im Beisein der Eltern auch für 14- und 15-Jährige erlaubt. §10 Abgabe und Konsum von Tabakwaren. Erst ab 18 Jahren erlaubt. §13 Spielen an elektronischen Bildschirmgeräten ohne Gewinnmöglichkeit nur nach den Freigabekennzeichen. „Ohne Alters­ beschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahren“ Bild: Presse Epic Games

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